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Friedhofssatzung & Friedhofsgebühren: Was Sie beim Grabmal beachten müssen

Aktualisiert: vor 6 Tagen


Nach dem Verlust eines geliebten Menschen müssen Hinterbliebene nicht nur die Trauer bewältigen, sondern sich oft auch mit bürokratischen Fragen auseinandersetzen. Wenn es um die Gestaltung der letzten Ruhestätte geht, stoßen viele zum ersten Mal auf Begriffe wie „Friedhofssatzung“ oder „Grabnutzungsgebühren“.


Bei AndersAndenken, Ihrem Experten für moderne Grabgestaltung aus Weinstadt bei Stuttgart, möchten wir Ihnen diese Hürden so weit wie möglich abnehmen. Hier erklären wir Ihnen verständlich, welche Regeln auf dem Friedhof gelten und mit welchen Kosten Sie kalkulieren sollten.


Mitarbeiter bei der Vorbereitung einer Grabstelle auf dem Friedhof als Symbol für die sorgfältige Umsetzung von Friedhofsvorgaben und Grabmalregelungen durch AndersAndenken.
Bei AndersAndenken begleiten wir Sie auch bei Friedhofsvorgaben, Genehmigungen und der regelkonformen Umsetzung Ihres Grabmals.

Was genau regelt die Friedhofssatzung?


Jeder Friedhof in Deutschland und Österreich hat eine eigene Friedhofssatzung (auch Friedhofsordnung genannt), die von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder kirchlichen Trägerschaft festgelegt wird. Sie regelt den ordnungsgemäßen Ablauf auf dem Friedhofsgelände, die Ruhezeiten und vor allem die optische Gestaltung der Gräber.


Gestaltungsvorschriften für Grabsteine


Um ein harmonisches Gesamtbild auf dem Friedhof zu wahren, gibt die Satzung oft bestimmte Richtlinien vor. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die maximal erlaubten Maße (Höhe, Breite und Stärke) für liegende und stehende Grabmale.

  • Die Art der Fundamentierung.

  • Zugelassene Materialien und Oberflächenbearbeitungen.

  • Richtlinien für die Grabinschrift und Grabschmuck.

Sind moderne Materialien wie Metall und Glas auf dem Friedhof erlaubt?)


Eine der häufigsten Fragen, die uns Kunden stellen: "Darf ich einen Grabstein aus Cortenstahl, Edelstahl oder Glaskeramik aufstellen, oder ist nur klassischer Naturstein erlaubt?"

Die gute Nachricht: Die Friedhofskultur ist in den letzten Jahren deutlich offener und moderner geworden. Die allermeisten Friedhöfe erlauben alternative Grabmale aus Metall und Glas. Selbst bei strengeren Satzungen, die primär Naturstein vorsehen, gibt es oft Ausnahmeregelungen für künstlerisch und handwerklich hochwertig gestaltete Grabmale und genau hier fallen unsere individuellen Arbeiten hinein.


Gemeinsam das passende Material finden


Jedes Grabmal soll zum Menschen, zur Grabstätte und zur gewünschten Gestaltung passen. Wir kennen die Eigenschaften von Cortenstahl, Edelstahl, Messing, Glaskeramik und weiteren Materialien genau und beraten Sie persönlich, damit Sie die passende Lösung für einen würdevollen Erinnerungsort finden.



Mit welchen Friedhofsgebühren muss man rechnen?


  • Grabnutzungsgebühren: Dies ist quasi die "Pacht" für die Grabstelle über die festgelegte Ruhezeit (meist zwischen 15 und 30 Jahren). Ein Wahlgrab, bei dem Sie die Lage selbst aussuchen können, ist teurer als ein Reihengrab. Urnengräber sind aufgrund des geringeren Platzbedarfs meist deutlich günstiger als Sarggräber.

  • Bestattungsgebühren (Beisetzungsgebühren): Diese decken den eigentlichen Verwaltungs- und Arbeitsaufwand der Beerdigung ab, wie etwa das Ausheben und Schließen des Grabes, die Nutzung der Trauerhalle oder des Kühlraums.


Werkzeuge zur Grabgestaltung und Grabpflege als Hinweis auf die sorgfältige Vorbereitung eines Grabmals auf dem Friedhof.
Rostige Spaten und Gartengeräte als Symbol für die Vorbereitung, Pflege und fachgerechte Gestaltung einer Grabstelle.


Grabnutzungsgebühren vs. Bestattungsgebühren

Viele Kunden fragen uns: "Darf ich überhaupt einen Grabstein aus Metall aufstellen?" Die Antwort lautet in den allermeisten Fällen: Ja! Moderne Friedhofssatzungen sind heute deutlich offener für alternative Grabgestaltungen. Natürlich gibt es regionale Unterschiede. Bevor wir mit der Fertigung beginnen, prüfen wir daher stets die für Ihren Friedhof geltende Satzung und übernehmen für Sie die Einreichung des Genehmigungsantrags.





Unser Service:

Wir übernehmen den Genehmigungsantrag für Sie


Jedes Grabmal, egal ob klassischer Grabstein, liegendes Grabkissen oder modernes stehendes Grabmal, muss vor dem Aufbau von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden.

Damit Sie sich in der ohnehin schweren Zeit nicht mit Papierkram belasten müssen, übernehmen wir diesen Schritt komplett für Sie. Wir prüfen die Satzung Ihres Friedhofs, erstellen eine detaillierte, maßstabsgetreue Skizze Ihres Wunsch-Grabmals und reichen den Genehmigungsantrag bei der zuständigen Verwaltung ein. Erst wenn die Freigabe erteilt ist, beginnen wir mit der Fertigung.



Ihr Partner für moderne Grabgestaltung in Stuttgart und deutschlandweit


Suchen Sie nach einem Grabmal aus modernen Materialien, das so individuell ist wie der Mensch, an den es erinnert? Wir fertigen liegende und stehende Grabmale, Urnenplatten aus Cortenstahl, Edelstahl und Glas für Kunden in ganz Deutschland (sowie Österreich).

Der Ablauf ist ganz unkompliziert: Wir planen Ihr Wunsch-Grabmal gemeinsam mit Ihnen, entweder ganz bequem per Telefon, Video-Call und E-Mail, oder bei einem persönlichen Termin in unserer Werkstatt in Weinstadt (nahe Stuttgart). Wir besprechen die Form, die Materialien, kümmern uns um die Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung und organisieren die sichere Lieferung.



Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen


Jedes Grabmal ist individuell. Wenn Sie unsicher sind oder noch Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für eine persönliche Beratung.




 
 
 

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