Friedhofssatzung und Friedhofsgebühren
Welche Verordnungen enthält sie und welche Gebühren fallen auf dem Friedhof an?
Was regelt das Bestattungsgesetz?
Bestattungsgesetz
Während das Bestattungsrecht in Deutschland Ländersache ist, ist das Friedhofsrecht den Friedhofsbetreibern vorbehalten. In der Regel Kirchengemeinden und Kommunen.
Das Bestattungsgesetz regelt die Grundsätzliche Rechtsprechung zum Thema Bestattung. Hier ist beispielsweise geregelt ob ein Friedhofszwang besteht. Dies ist beispielsweise der Grund warum in Deutschland keine befüllten Urnen mit nach Hause genommen werden können. Einige Länger lockern mittlerweile diese Gesetzgebung um z.B, ein Verstreuen der Asche in der Natur möglich zu machen.
Was regelt die Satzung?
Friedhofssatzung
Welches Grabmal in welcher Größe, Art und Beschaffenheit gestellt werden darf regeln die Friedhofsverordnungen der jeweiligen Friedhöfe oder Gemeinden.
Die Gestaltung des Grabmals spielt eine wichtige Rolle. Friedhöfe sind auf die Wahrung eines ordentlichen Erscheinungsbildes bedacht. Manche Vorschriften haben aber auch praktische Hintergründe. So stellt die Bepflanzung der Grabmäler ein ansprechendes Erscheinungsbild sicher und fördert zum anderen den Zersetzungsprozess unter der Erde.
.Darüber hinaus ist mit der Ruhefrist die Grabnutzungsdauer in der Friedhofssatzung geregelt. Diese beträgt zwischen 20 und 25 Jahren, kann aber in der Regel verlängert werden. Teilweise variieren die Ruhefristen bei verschiedenen Grabarten..
Die sich verändernde Trauerkultur macht aber auch bei den Friedhofsverwaltungen und Friedhofsverordnungen nicht halt. Viele sind in den letzten Jahren zugunsten mehr gestalterischer Freiheit angepasst worden. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltungen sind sich dem zeitlichen Wandel ebenso bewusst und sind in der Regel darauf bedacht, den Wünschen, der Trauernden zu entsprechen. Die Friedhofsverordnungen sind in der Regel online einsehbar.
Friedhofsgebühren
Welche Gebühren bringt eine Beisetzung mit sich?
Entscheidet man sich bei einem Sterbefall, den Verstorbenen auf einem Friedhof zu beerdigen, fallen je nach Bestattungsart Friedhofsgebhühren unterschiedlicher Höhe an. Diese werden durch den Friedhof erhoben und sind in der Friedhofsgebührensatzung benannt. Sie setzen sich aus den Beisetzungsgebühren und den Nutzungskosten zusammen. Diese liegen beispielsweise für Urnengräber niedriger als für Einzel- oder Familiengräber. Die Friedhofsgebühren variieren auch mit der Ruhezeit. Sie variieren je nach Friedhof und Grab sehr stark zwischen 500 und 4.000 Euro.
Beim Stellen eines Grabmals fallen je nach Grabmal Verwaltungsgebühren für die Genehmigung an, diese liegen aber meist deutlich unter 100€. Manche Grabmale bedürfen laut Friedhofssatzung keiner Genehmigung. Somit entfallen auch die Verwaltungsgebühren.